Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung im Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis
Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) #
Bestimmend für die Sitzung diesen Monats war die Vorlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) (VII/2023/06612). Nach Jahren der Überarbeitung der zuletzt im Jahr 2011 beschlossenen Baumschutzsatzung der Stadt folgte nun kurz vor Jahresende die Einstellung der Vorlage zur Aktualisierung durch die Stadtverwaltung.
Es ist anzuerkennen, dass in der überarbeiten Satzung deutlich der Wille zum weitergehenden Schutz der Stadtbäume erkennbar wird. Gleichzeitig entschied sich die Stadtverwaltung laut eigener Aussage im Ausschuss gegen eine Gehölzschutzsatzung zu Gunsten einer enger gefassten Baumschutzsatzung.
Wichtigste Änderungen der Satzung umfassen die Ausweitung der zu schützenden Baumarten auch auf Nadelbäume und invasive Neophyten in bebauten Umgebungen, das Herabsetzen des Schutzmaßes auf 40 cm Stammumfang und die Aufnahme des Alleenschutzes in die Satzung. Die Frist zur Gefahrenabwehranzeige soll auf 3 Tage, die Antragsfrist auf 2 Monate vor beantragten Fällungen herabgesetzt werden. Nachpflanzungen sind laut Vorlage in der folgenden Pflanzperiode vorzunehmen und zu wiederholen wenn diese nach einer Kontrollperiode von 5 Jahren nicht anwächst. Führt menschliches Handeln zum Absterben von Bäumen, können nach vorgelegtem Entwurf zukünftig Ersatzpflanzungen verlangt werden.
Die Stadtverwaltung geht bei Beschluss in der ursprünglichen Form des Antrages von etwa 80 bis 100 Prozent höherem Antragsaufkommen aus, welches etwa hälftig durch die Erweiterung der geschützten Arten und dem Herabsetzen des Schutzmaßes verursacht würde.
Zahlreiche Nachfragen beschäftigten den Ausschuss. Die Vorlage wurde auf Grund zahlreicher Argumente und notwendiger Abwägungen auf die erste Sitzung im Januar 2024 vertagt.
Winterdienst auf Radwegen #
Auch der Winterdienst auf Radwegen, oder besser: kein Winterdienst auf Radwegen, beschäftigte den KUOA in seiner Sitzung im Dezember 2023. Auslöser waren Nachfragen einiger Ausschussmitglieder hinsichtlich der nicht nach vertraglicher Vereinbarung geräumten Radwege.
Im Jahr 2018 schloss die Stadt Halle (Saale) mit der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH einen Vertrag über die Durchführung des Winterdiensts auf Radwegen (VI/2018/04619) mit Gültigkeit bis Ende des Jahres 2023. Dieser sieht die Beräumung von Radwegen bei Winterwetterlagen im Zeitraum von 15. Oktober bis 31. März vor, sodass “die Sicherheit des öffentlichen Radverkehrs gewährleistet ist”. Die Pflicht zur Beräumung besteht bis zu einer Gesamtschneehöhe von 10 cm auf einer Breite von 90 cm beziehungsweise 1,5 m bei gegenläufig geführtem Radverkehr. Die Räum- und Streupflicht ist ganzwöchig von 6 bis 22 Uhr zu erfüllen. Alle Streumaßnahmen sind in einem Streubuch mit Dokumentation von Ort, Zeitraum der Arbeiten und Art des durchgeführten Winterdienstes, sowie Namen der Durchführenden und Verantwortlichen Person festzuhalten. Die Kosten belaufen sich für die Stadt auf jährlich rund 75.000 €.
So weit zur Theorie des Vertrags, Ausschussmitglieder bemängelten nun jedoch die Umsetzung auf durch den Vertrag festgelegten Straßenabschnitten (VI/2018/04619). Dies ist kein Novum, bereits in der Vergangenheit stellten sich mehrfach Fragen zur Beräumung der Radwege und auch den sozialen Medien waren mehrfache Schilderungen zu Missständen zu entnehmen. In der Ausschusssitzung mangelte es jedoch an fotografischer Dokumentation, sodass die Stadtverwaltung lediglich eine Prüfung des Sachverhalts ankündigte.
Dir sind nicht geräumte Radwege aufgefallen, die im Vertrag zur Beräumung definiert sind? Dokumentier die nicht geräumten Radwege und schreib mir gerne eine Nachricht mit einer kurzen Beschreibung.